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BGH, 27.10.1955 - III ZR 146/54 |
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- BGH, 15.11.1951 - III ZR 21/51
Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs
Auszug aus BGH, 27.10.1955 - III ZR 146/54
Entgegen den Ausführungen der Revision ist die irrtümliche Beurteilung des Vorliegens eines Notstandes und der Erfüllung eines öffentlichen Interesses grundsätzlich nur als Ermessensverstoß zu werten (BGHZ 4, 10 [26/28]). - BGH, 17.01.1952 - IV ZR 167/50
Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs
Auszug aus BGH, 27.10.1955 - III ZR 146/54
Diese Voraussetzungen sind grundsätzlich dann gegeben, wenn die Bedarfsstelle überhaupt keine Erwägungen über die Zulässigkeit der Beorderung angestellt hat, wenn sachfremde Beweggründe ausschlaggebend waren, oder wenn die Bedarfsstelle bewußt die rechtlich gezogenen Schranken überschritten hat (BGHZ 4, 302 [311, 312];… vgl. die Zusammenstellung in NJW 1952, S. 13 [13, 15]). - BGH, 28.06.1954 - III ZR 118/53
Ansprüche nach Aufhebung der Beorderungsverfügung
Auszug aus BGH, 27.10.1955 - III ZR 146/54
Mit Rücksicht auf die besonderen Zeitumstände im Jahre 1945 kann aber nicht gesagt werden, daß damit "sachfremde" Beweggründe ausschlaggebend gewesen seien (vgl. auch Urteil des Senats vom 28. Juni 1954 - III ZR 118/53 - S. 9); ganz abgesehen davon, daß der Vorderrichter auch das Vorliegen von sachlichen Gründen für den Erlaß der Beorderungsverfügung einwandfrei festgestellt hat.